ACHTUNG! Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
SICHERHEITSHINWEISE Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen. Kein Erbrechen herbeiführen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
ADDINOL Fork Oil RR 15 ist ein mineralölbasisches Gabel- und Stoßdämpferöl für Motorräder. Das spezielle Additivpaket verhindert Schaum und gewährleistet den Einsatz auch im Tieftemperaturbereich.
Das Produkt gewährleistet eine optimale Dämpfung, sichere Fahreigenschaften, sowie ausgezeichnete Gleiteigenschaften.
Seit 1936 entwickelt und produziert Addinol Schmierstoffe am Chemiestandort Leuna (Deutschland). Mit über 650 verschiedenen Lösungen für Automotiv- und Industrieanwendungen bietet Addinol erstklassige Schmierstoffe für die verschiedensten Bereiche. In der Weiter- und Neuentwicklung berücksichtigt Addinol besonders das Kundenfeedback, wodurch richtungsweisende Hochleistungsschmierstoffe entstehen, die einen echten Mehrwehrt bieten.
• Einsatz in Motorradgabeln, Federbeinen, Stoßdämpfern und anderen Federelementen. • Hervorragend geeignet für Motorräder im sportlichen Straßenbetrieb sowie unter stark wechselnden und höchsten Belastungen im Offroad-Einsatz.
• Optimale Versorgung der Schmierstellen auch bei tiefen Temperaturen • Verbesserung der Funktionstüchtigkeit der Schwingungsdämpfer, des Fahrkomforts sowie der Fahrsicherheit • Längere Einsatzzeiten des Öls bei gleich bleibender Performance • Besserer Schutz der Gleitkomponenten • Universeller Einsatz an verschiedenen Schmierstellen • Ganzjahreseinsatz • Gleichmäßige Gleiteigenschaften - kein Ruckgleiten • Längere Lebensdauer der Komponenten durch geringeren Verschleiß
Bitte beachten: Die angegebenen Daten können Änderungen unterliegen. Betriebsvorschriften des Herstellers beachten. Durch Weiterentwicklung von Produkt und Produktion bedingte Datenänderungen bleiben vorbehalten. Diese Angaben sollen das Produkt beschreiben und haben somit nicht die Bedeutung, bestimmte Eigenschaften zuzusichern. Eine Verbindlichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.