ADDIFLON WHITE 2 PASTE PLUS ist eine haftfeste Mehrzweckpaste auf Basis eines Syntheseöles sowie PTFE als Eindicker und Festschmierstoffkomponente.
Einsatztemperatur von -35°C bis +150°C.
Grundölviskosität bei 40°C: 2500 mm²/s
INFORMATIONEN ZU ADDINOL
Seit 1936 entwickelt und produziert Addinol Schmierstoffe am Chemiestandort Leuna (Deutschland). Mit über 650 verschiedenen Lösungen für Automotiv- und Industrieanwendungen bietet Addinol erstklassige Schmierstoffe für die verschiedensten Bereiche. In der Weiter- und Neuentwicklung berücksichtigt Addinol besonders das Kundenfeedback, wodurch richtungsweisende Hochleistungsschmierstoffe entstehen, die einen echten Mehrwehrt bieten.
• Hervorragend geeignet zur Schmierung von gleitenden Maschinenelementen aus Metall, Kunststoff oder Keramik • Ausgezeichnet geeignet zum Einsatz bei Kalt- und Heißwasserarmaturen, zur Schmierung und Abdichtung von Kükenhähnen, Labyrinthen, Stopfbuchsen und Packungen • Sehr gut einsetzbar als Gleitmittel für Kopfgewindespindeln von Heizkörperthermostaten aus Kunststoff sowie zur Dämpfung von Geräuschen in feinmechanischen Maschinen
.
EIGENSCHAFTEN
• Minderung von Reibung und Verschleiß • Korrosionsschutz • Verbesserte Gleitfähigkeit • Hohe Oxidationsbeständigkeit • Nicht toxisch • Hervorragende Stabilität gegenüber Wasser
.
VORTEILE FÜR DEN ANWENDER
• Lange Lebensdauer der Reibpaarungen • Lange Lebensdauer der Maschinenteile • Verhinderung von Ruckgleiten auf metallischen und nicht-metallischen Reibpaarungen • Alterungsstabilität des Schmierstoffes • Geeignet für den Einsatz in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie • Direkte Einwirkung von Wasser möglich
.
SPEZIFIKATION / FREIGABEN
Das Addinol Addiflon White 2 Paste Plus erfüllt die internationalen Spezifikationen gemäß: • DIN 51502 MLEHC2N-35
Bitte beachten: Die angegebenen Daten können Änderungen unterliegen. Betriebsvorschriften des Herstellers beachten. Durch Weiterentwicklung von Produkt und Produktion bedingte Datenänderungen bleiben vorbehalten. Diese Angaben sollen das Produkt beschreiben und haben somit nicht die Bedeutung, bestimmte Eigenschaften zuzusichern. Eine Verbindlichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.